Wie Du Deinen Führerschein bekommst
Unabhängig davon, welche Führerscheinklasse Du machen möchtest, die Ausbildung gliedert sich immer gleich. Was Du sicherlich schon weißt, es gibt einen Theorie- und einen Praxisunterricht. Schulbankdrücken und Fahren.
Ausnahmen sind die „Aufbau-Ausbildung“. Du hast beispielsweise den Schein für Motorräder bis 125cm³ und möchtest nun die großen Maschinen fahren? Da Du bereits eine Ausbildung absolviert hast, reduziert sich die Dauer und Du musst nicht alles neu machen.
1. Der Praxisunterricht zum Führerschein unterteilt sich in zwei Bereiche.
1. Allgemeine Verkehrsausbildung: Du lernst die Grundlagen kennen, um sicher im Straßenverkehr zurechtzukommen.
2. Klassenspezifische Ausbildung: Je nachdem, welche Führerscheinklasse Du machen möchtest, (Anhänger, Motorrad etc.) nimmst Du an gesondertem Unterricht teil.
Die Inhalte des Theorieunterrichts bauen Schritt für Schritt aufeinander auf. Du wirst immer mehr mit den Feinheiten der Verkehrsregelung vertraut gemacht, bis Du ein Experte bist. Gleichzeitig bereitet Dich der Theorieunterricht auf Deine erste Fahrstunde hin.
2. Praxisunterricht – Deine Fahrstunde
Nachdem Du die ersten Theoriestunden genommen hast, kann es endlich losgehen. In Deiner ersten Fahrstunde geht es erst einmal darum, Dich mit dem Auto vertraut zu machen. Du bekommst ein Gefühl für das Fahrzeug und lernst etwas über technische Hintergründe.
Mit den weiteren Fahrstunden kommen Dinge wie Rückwärtsfahren, Einparken und Fahrten bei Dunkelheit dazu. Genauso wichtig das Fahren auf der Autobahn und der Landstraße.
3. Wie lang dauert eine Fahrstunde?
Die Dauer einer Fahrstunde ist auf 45 Minuten angelegt. Im Einzelfall können auch Doppelstunden (90 Minuten) angesetzt werden. So kommst Du schneller auf Deine benötigte Fahrpraxis und hältst früher Deinen Führerschein in den Händen.
Führerscheinklassen von A, über B & BE zu M
Mit unserem Fuhrpark hast Du die Möglichkeit verschiedene Führerscheinklassen zu erreichen. Egal ob Du in einem Schnellkurs oder „normalen“ das Fahren lernst.
Einige Führerscheine setzen bestimmte Bedingungen voraus. Welche das sind, was für Fahrzeuge Du in den verschiedenen Führerscheinklassen fahren darfst, siehst Du unten. Wenn Du Fragen hast, komm bei uns in Harburg vorbei oder nutze eine andere Kontaktmöglichkeit.
Welchen Führerschein brauchst Du?
Der Führerschein ab 17 Jahren. Du darfst leider noch nicht allein fahren, aber da kommst Du bald hin. Bis dahin brauchst Du einen Beifahrer. BF: das „begleitete Fahren“. Da Du ab 17 Jahren fahren darfst, kannst Du mit der Fahrschule schon mit 16 beginnen.
Seit 2011 besteht die Möglichkeit. In Deiner Prüfungsbescheinigung wird eine Begleitperson fest eingetragen. Denn Du erhältst keinen bei bestehen keinen Führerschein, sondern zunächst nur die Prüfungsbescheinigung.
Mit BF 17, darfst Du Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t fahren und bis zu acht Personen, ohne Fahrer, befördern. Das bedeutet, Du darfst ein ganz normales Auto fahren. Zusätzlich kann ein Anhänger geführt werden, mit bis zu 750 kg. Beides zusammen darf die 3,5 t nicht überschreiten.
Daneben ist das Führen einer Mofa mit der Klasse AM sowie landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Klasse L, gestattet. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45, bzw. 40 km/h.
Hier geht es zur Anmeldung.
Die Klasse B ist der Führerschein den Du brauchst, um das typische Auto fahren zu dürfen. Also Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t. Dabei darfst Du bis zu acht Personen, ohne Fahrer, befördern. Zusätzlich kann ein Anhänger geführt werden, mit bis zu 750 kg. Beides zusammen sollte nicht mehr als 3,5 t wiegen.
Den Führerschein der Klasse B kannst Du erwerben, sobald Du Deinen 18. Geburtstag gefeiert hast. Mit der Vorbereitung auf den Führerschein, kannst Du selbstverständlich schon früher beginnen.
Zusätzlich ist das Führen einer Mofa sowie landwirtschaftlichen Zugmaschinen gestattet. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25, bzw. 40 km/h.
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Dieser Führerschein erweitert die Klasse B. Mit der Klasse B96 bist Du berechtigt schwere Anhänger zu ziehen. Diese dürfen nun mehr als 750 kg Gesamtgewicht aufweisen und mit dem Fahrzeug zusammengelegt maximal 4.250 kg betragen.
Auch mit diesem Führerschein darfst Du Mofas und landwirtschaftliche Maschinen führen. Er entspricht, abgesehen von dem schwereren Anhänger, der Klasse B.
Es erfolgt keine extra Prüfung. Du musst lediglich ein paar zusätzliche Stunden in der Fahrschule machen. Beim Bestehen Deiner Prüfung wird B96 dann in Deinem Führerschein vermerkt.
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Du hast deinen Autoführerschein im Automatikauto gemacht und willst jetzt auch Schaltwagen fahren? Dann ist die B197 Erweiterung genau das richtige für dich.
Mehr Infos findest du hier.
Die Klasse BE stellt eine Erweiterung der Klasse B dar. Wenn Du mit Deinem Pkw schwere Lasten per Anhänger transportieren möchtest, brauchst Du BE. Mit diesem Führerschein darfst Du Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg ziehen.
Alles, was über dieses Gewicht geht, benötigt die Klasse C1E. Dann bewegst Du Dich im Bereich der Lkw.
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Du hast also Lust auf Motorradfahren. Mit der Klasse A darfst Du alle Zweiräder fahren – ohne Leistungsbeschränkung. Das bedeutet mit einem Hubraum von über 50 cm³.
Allerdings betrifft das nicht nur Zweiräder. Trikes, mit einer Leistung über 15 kW, sind in diesem Führerschein ebenfalls inbegriffen.
Du bist jünger als 24 Jahre?
Dann kannst Du die Fahrerlaubnis nur erhalten, wenn Du den Führerschein der Klasse A2 mindestens 2 Jahre besitzt. Sollte dies der Fall sein, musst Du nur eine praktische Prüfung ablegen und Du kannst loslegen.
Älter als 24 Jahre?
Du hast Glück, Du kannst ohne Voraussetzung den Führerschein für die Klasse A erwerben.
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Das ist der richtige Führerschein, wenn Du direkt mit 18 Jahren loslegen willst. Mit der Klasse A2 darfst Du Motorräder mit einer Leistung bis 35kW (48PS) fahren.
Solltest Du bereits im Besitz der Klasse A1 sein und das mindestens 2 Jahre, ist lediglich eine praktische Prüfung nötig, um den Führerschein zu erhalten.
Jetzt neu: Solltest Du bereits 21 Jahre alt sein, kannst Du jetzt mit der Schlüsselzahl 80 bereits die Führerscheinklasse A erhalten. Hier mehr erfahren
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Deine Möglichkeit, um ab 16 Jahren stilvoll von A nach B zu kommen. Es gibt keine besonderen Voraussetzungen die Du erfüllen musst, außer erfolgreich durch die Prüfung kommen.
Mit dem Führerschein A1 kannst Du Zweiräder mit bis zu 125 cm³ fahren. Dabei dürfen sie nicht mehr als 11 kW leisten.
Zusätzlich ist es Dir auch erlaubt, Dreiräder zu fahren. Hier gilt ein Maximum von 50 cm³ oder eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, bei einer Leistung von 15 kW.
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Am 20.12.2019 hat der Bundesrat dem Verordnungsentwurf des BMVI zugestimmt. Mit der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung wird der Zugang zu Leichtkrafträdern der Klasse A1 (mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung bis zu 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg ist) erleichtert. Dies ist bereits in anderen EU-Mitgliedstaaten, u.a. Österreich, möglich.
Ziel ist es, mehr Mobilität – insbesondere auch im Bereich der Elektromobilität – zu ermöglichen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit sicherzustellen. Gerade im ländlichen Raum wird so die individuelle Mobilität gestärkt und der Verkehr wird durch den Einsatz alternativer Antriebe klimafreundlicher. Die im Verordnungsentwurf beschriebene Definition der Klasse A1 schließt daher das Führen von E-Leichtkrafträdern ein.
Voraussetzungen für das Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A1 sind:
- Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B: Pkw-Führerschein)
- Mindestalter von 25 Jahren
- eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (5 Doppelstunden Praxis und 4 Doppelstunden Theorie)
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Die Mofa, Dein erster fahrbarer Untersatz, nach dem Fahrrad. Du kannst schon mit 15 Jahren diesen Führerschein machen. Deine Mofa darf nicht schneller als 25 km/h fahren und nicht mehr als 50 cm³ aufweisen.
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Ab sofort kann die Klasse AM deutschlandweit im Alter von 15 Jahren absolviert werden. Mit dieser Klasse darfst Du Roller bis 50ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45km/h fahren.
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