JETZT B196 AUSBILDUNG ABSOLVIEREN!
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KEINE VERSTECKTEN KOSTEN
Einfach anrufen und innerhalb weniger Tage habt Ihr eure B196 Erweiterung zum Festpreis.
Jetzt Autoführerschein „upgraden“ und 125 cm³ Motorräder fahren.
Seit dem 20.12.2019 kannst du deinen Autoführerschein upgraden und damit Motorräder der Klasse A1 fahren. Das besondere? Du brauchst keine Prüfung hierfür ablegen sondern lediglich eine kurze Ausbildung in unserer Fahrschule. Mit diesem Ausbildungsnachweis bekommst du dann deinen neuen Führerschein! Mayks Fahrschulen hat bereits als einer der ersten Fahrschulen in Deutschland die ersten Ausbildungen erfolgreich absolviert. Wie gewohnt kannst Du die Ausbildung im Intensivkurs in nur zwei Tagen absolvieren oder individuell nach deinen Wünschen und zeitlichen Verfügbarkeiten auf mehrere Tage verteilen.
So funktioniert die B196 Ausbildung:
Voraussetzungen für das B196 Upgrade:
- Fahrerfahrung von mindestens (durchgängig) 5 Jahren (Klasse B: Pkw-Führerschein)
- Mindestalter von 25 Jahren
- Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden – 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht
Es ist also keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!
So bekommst Du deinen B196 Erweiterung:
- Melde dich für die B196 Ausbildung in einer unserer Fahrschulen in Harburg, Neuwiedenthal oder Neugraben an.
- Absolviere die Ausbildung.
- Mit Ausbildungsnachweis und einem Passfoto zum Amt gehen und den neuen Führerschein beantragen.
- Losdüsen!
Kosten: 680,- €
Hier geht es zur Anmeldung.
Solltest Du Fragen zu dem B196 Upgrade haben, kannst Du uns gerne jederzeit anrufen oder kontaktieren.
B196 Upgrade für Nicht-Hamburger
Du kommst nicht aus der Nähe von Hamburg? Würdest aber gerne dein B196 Upgrade mit einem kleinen Städtetrip nach Hamburg verbinden? Wir bieten dir die B196 Erweiterung im Intensivkurs inkl. zwei Übernachtungen im Hotel an.
Kosten: 780,- € (ohne Übernachtung 680,- €)
Bei Fragen kannst Du gerne direkt Mayk anrufen unter: +49 174 4444035
E-Leichtkrafträder und 125 cm³ Motorräder fahren ohne Prüfung
Ziel ist es, mehr Mobilität – insbesondere auch im Bereich der Elektromobilität – zu ermöglichen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit sicherzustellen. Gerade im ländlichen Raum wird so die individuelle Mobilität gestärkt und der Verkehr wird durch den Einsatz alternativer Antriebe klimafreundlicher. Die im Verordnungsentwurf beschriebene Definition der Klasse A1 schließt daher das Führen von E-Leichtkrafträdern ein.
KontaktÜbrigens….
Solltet Ihr bei Mayks Fahrschulen noch einen Motorradführerschein machen (Klasse A oder Klasse A2) werden die vollen 680€ für die B196 Ausbildung voll angerechnet. So spart Ihr also 680€ für die A bzw. A2 Ausbildung.
B196 oder A1 Führerschein – wo liegt der Unterschied?
Mit der B196 Erweiterung darfst Du exakt die gleichen Kraftfahrzeuge führen wie mit der Fahrerlaubnisklasse A1 und zwar Krafträder:
- deren Hubraum höchstens 125 cm³ beträgt,
- die maximal 11 kW (15 PS) an Motorleistung erbringen und
- bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht mehr als 0,1 kW/kg beträgt.
Beachte jedoch, dass du bei einer späteren Erweiterung oder Hochstufung auf A2 oder A anders als bei der Führerscheinklasse A1 nicht um eine vollwertige Motorradausbildung herumkommst. Bei Mayks Fahrschulen werden euch allerdings die gesamten Kosten der B196 Ausbildung auf euren Motorradführerschein angerechnet. So könnt ihr quasi völlig risikolos ohne großen Aufwand in das Motorradfahren reinschnuppern und zu einem späteren Zeitpunkt ohne Mehrkosten euren großen Motorradführerschein machen.
B196 Motorradführerschein, B196 Führerschein oder B196 Führerscheinerweiterung – Wie lautet die korrekte Bezeichnung?
Mittlerweile hat sich zwar bei vielen die Bezeichnung B196 Führerschein durchgesetzt, korrekt ist diese Bezeichnung jedoch nicht. Es handelt sich bei der Schlüsselzahl B196 nämlich nicht um einen eigenen Führerschein. Vielmehr wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl B196 in euren bestehenden Führerschein eine Erweiterung vorgenommen die euch das Fahren der Krafträder ermöglicht. Bitte beachtet, dass es nicht erlaubt ist, Kleinkrafträder nur allein mit der B196-Bescheinigung zu fahren, also ohne Eintragung in Eurem Führerschein. Werdet Ihr erwischt, kommt dies dem Fahren ohne Fahrerlaubnis gleich. Erst wenn die Schlüsselzahl wirklich in Eurem Führerschein steht, ist diese auch gültig.
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