Führerscheinklasse AM „Rollerführerschein“ ab sofort schon mit 15 Jahren möglich

Rollerführerschein mit 15 Jahren

Die Führerscheinklasse AM wird umgangssprachlich oft als Rollerführerschein bezeichnet. Seit Juli 2021 darf man den Rollerführerschein nun schon mit 15 Jahren machen statt wie bisher mit 16.

Wofür gilt die Klasse Am?

Die Führerscheinklasse AM erlaubt es, kleine und leichte Krafträder zu fahren. Er gilt für zwei- bzw. dreirädrige Krafträder, aber auch für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Folgende Bedingung gelten:

Zweirädrige Krafträder:

Sie dürfen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben. Der Hubraum darf höchstens 50 Kubikzentimetern und die Leistung höchstens 4 kW betragen, wobei auch ein Elektromotor möglich ist. Darunter fallen zum Beispiel auch Fahrräder mit Hilfsmotoren. Zu den üblichen Fahrzeugtypen zählen Mopeds, Roller und Mokicks.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge:

Die Höchstgeschwindigkeit muss auf 45 km/h gedrosselt sein. Der Hubraum darf maximal 50 Kubikzentimeter und die Leistung 4 kW betragen. Das Leergewicht darf nicht mehr als 279 kg betragen. Zudem dürfen sie nur zwei Sitzplätze haben.

Vierrädrige Kraftfahrzeuge:

Die Höchstgeschwindigkeit darf 45 km/h nicht überschreiten und die Leistung höchstens 6 kW betragen. Das leere Fahrzeug darf außerdem nicht mehr als 425 kg wiegen.

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