Inkrafttreten
Die folgenden Vorgaben sind am Samstag, 22.05.2021 in Kraft getreten.
Theorieunterricht
Der Präsenzunterricht ist unter folgenden Voraussetzungen ab Samstag wieder erlaubt:
- Abstände von 1,50 m sind zu wahren
- Die Kontaktdaten werden erhoben
- Es muss vor jedem Unterricht ein tagesaktueller negativer Corona-Testnachweis erbracht werden
Praktischer Unterricht
- Vor jeder Fahrstunde muss ein tagesaktueller negativer Corona-Testnachweis erbracht werden
- Das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Fahrzeugen ist für alle vorgeschrieben
- Die Kontaktdaten werden erhoben
Testpflicht
- Der Testnachweis kann in Papierform oder digital erbracht werden
- PCR-Tests dürfen höchstens 48 Stunden und Schnelltests 12 Stunden vor Beginn des Unterrichts zurückliegen
- Der Nachweis kann auch über einen Impfausweis oder einen Genesenen-Ausweis erbracht werden
- Der Schnelltest kann auch noch vor dem Unterricht außerhalb der Fahrschule oder dem Fahrzeug durchgeführt werden
- Er ist durch Personen durchzuführen, die in den Testverfahren qualifiziert geschult worden sind
- Der Fahrschüler kann diesen Test auch selbst unter Aufsicht der qualifizierten Person durchführen
Wenn ihr Fragen habt, ruft uns gerne an. Wir stehen euch gerne zur Seite.